2011-07-06: Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 20.01.2011. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die "Klinik-Kompetenz-Bayern eG" ist ein freiwilliger Zusammenschluss von bayerischen kommunalen und freigemeinnützigen Krankenhäusern mit folgenden Zielen: a) Sicherung und Verbesserung der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Klinikversorgung b) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition der einzelnen Einrichtungen c) Know-how-Transfer und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitglieder d) Zusammenarbeit bei der Personalentwicklung (2) Die kommunalen Mitglieder der Genossenschaft verfolgen mit der Genossenschaft den Zweck der Errichtung und des Unterhalts der erforderlichen Krankenhäuser gemäß Art. 57 Abs. 1 der BayGO und Art. 51 Abs. 3 Ziffer 1 BayLKrO (Aufgabe des eigenen Wirkungskreises). (3) Die Genossenschaft tritt nicht in Konkurrenz zu Krankenhaus- oder Kommunalverbänden (z.B. Bayerische Krankenhausgesellschaft, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Landkreistag). Sie kooperiert mit diesen Verbänden und wird insbesondere in den Bereichen tätig, die von diesen Verbänden nicht erfasst werden (4) Die Genossenschaft kann im Rahmen der Art. 87, 89, 92 Abs. 2 BayGO bzw. Art. 75, 77, 80 Abs. 2 BayLKrO Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nachschusspflicht: Nachschusspflicht: 1.000,00 EUR je Geschäftsanteil einmalig. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern der Genossenschaft handelt. Bestellt: Vorstand: Götz, Josef, Schnaittenbach, *12.01.1962; Dr. Schraml, Alexander, Kürnach, *16.06.1964; Winter, Jürgen, Gunzenhausen, *27.12.1967.
2016-06-22: Die Generalversammlung vom 13.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die "Klinik-Kompetenz-Bayern eG" ist ein freiwilliger Zusammenschluss von bayerischen kommunalen und freigemeinnützigen Krankenhäusern sowie sonstiger kommunaler und freigemeinnütziger medizinischer Einrichtungen (insb. Medizinischer Versorgungszentren) mit folgenden Zielen: a) Sicherung und Verbesserung der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung, insbesondere in Kliniken b) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition der einzelnen Einrichtungen c) Know-how-Transfer und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitglieder d) Zusammenarbeit bei der Personalentwicklung. (2) Die kommunalen Mitglieder der Genossenschaft verfolgen mit der Genossenschaft den Zweck der Errichtung und des Unterhalts der erforderlichen Krankenhäuser gemäß Art. 57 Abs. 1 der BayGO und Art. 51 Abs. 3 Ziffer 1 BayLKrO (Aufgabe des eigenen Wirkungskreises). (3) Die Genossenschaft tritt nicht in Konkurrenz zu Krankenhaus- oder Kommunalverbänden (z.B. Bayerische Krankenhausgesellschaft, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Landkreistag). Sie kooperiert mit diesen Verbänden und wird insbesondere in den Bereichen tätig, die von diesen Verbänden nicht erfasst werden. (4) Die Genossenschaft kann im Rahmen der Art. 87, 89, 92 Abs. 2 BayGO bzw. Art. 75, 77, 80 Abs. 2 BayLKrO Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
2017-09-14: Die Generalversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 6 Abs. 2 Satz 2 lit. h (Rechte und Pflichten der Mitglieder).