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Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH

Gemeinnützige Organisation, varisano
Adresse / Anfahrt
Gotenstraße 6
65929 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Kronberger Straße 36
65812 Bad Soden am Taunus


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2016-02-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2015. Geschäftsanschrift: Gotenstraße 6, 65929 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die einzigen Gesellschafter der Gesellschaft sind die Stadt Frankfurt am Main und der Main-Taunus-Kreis. Die Gesellschaft ist aufgrund dieser Gesellschafterstruktur ein "öffentliches Unternehmen", das als strategische Dachgesellschaft einer Verbundes von Krankenhäusern und weiterer auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätiger Unternehmen fungiert. Dieser Verbund, der von der Gesellschaft und von den mit ihr im Sinne des §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbundenen Unternehmen gebildet wird, führt die Bezeichnung "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus". (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen sowie die Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke durch - den Betrieb einer Bildungseinrichtung für Gesundheitsberufe, - die Einrichtung einer rechtlich unselbständigen Stiftung zur Förderung der Grundlagen- und klinischen Anwendungsforschung, - die Förderung des Aufbaus eines regionalen Gesundheitsnetzes, - den Betrieb der ambulanten Palliativpflege. Zweck der Gesellschaft ist auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabeordnung zu beschaffen und weiterzuleiten. Dieser Zweck wird insbesondere durch Weitergabe von Erträgen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Vermögensverwaltung und Spenden verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen erfolgen. (3) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die ihren Gesellschaftern gesetzlich obliegenden öffentlichen Aufgaben, insbesondere die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser, sowie die Aufgaben des " Klinikverbunds Frankfurt-Main-Taunus" auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens nach Maßgabe der zwischen den Gesellschaftern getroffenen Vereinbarungen erfüllt werden. Zweck der Gesellschaft ist es, gemeinsam mit den mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen eine sehr gute medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen und einen sich wirtschaftlich selbst tragenden Unternehmensverbund zu schaffen. (4) Ziel der Gesellschaft ist ein wirtschaftlicher Betrieb der zum Verbund zählenden Krankenhäuser. Der Verbund soll sich grundsätzlich selbstständig finanzieren. Die Gesellschaft hat dafür zu sorgen, dass der "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus" sich zu einem Unternehmensverbund entwickelt, der sich wirtschaftlich selbst tragen und dementsprechend sicherstellen kann, dass seine Unternehmen ihre finanziellen Verpflichtungen nach Möglichkeit ohne finanzielle Beiträge der Gesellschafter erfüllen können. Die Grundsätze eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns, insbesondere die Pflicht zur vorsichtigen, sparsamen und wirtschaftlichen Handeln, sind stets zu beachten. (5) die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesonndere durch die strategische Steuerung ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Sie koordiniert und verantwortet insbesondere die Entwicklung und Fortschreibung eines für den "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus" abgestimmten medizinischen Konzepts und eines Personalkonzepts und erbringt Dienstleistungen gegenüber den Mitgliedern. (6) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck und Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften, Betriebsstätten, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, soweit dies dem Zweck und Gegenstand des Unternehmens dient und dem Gesetz oder den Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages nicht zuwieder läuft. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291, 292 AktG abzuschließen. (7) Jedes Organ der Gesellschaft, jedes Mitglied eines Gesellschaftsorgans, jeder Gesellschafter sowie der Beirat und jedes seiner Mitglieder ist verpflichtet, sich bei den Entscheidungen, die die Gesellschaft und/oder den "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus" betreffen, stets dem Zweck und Gegenstand der Gesellschaft sowie an den Aufgaben des "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus" zu orientieren. (8) Die Gesellschaft ist ausschließlich der Erfüllung ihrer Zwecks, nicht jedoch den Partkularinteressen einzelner Gesellschafter verpflichtet. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kaltenbach, Tobias, Bad Soden am Taunus, *16.12.1960; Dr. Steinmüller, Thomas, Frankfurt am Main, *02.05.1959, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-03-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Steinmüller, Thomas, Frankfurt am Main, *02.05.1959. Bestellt als Geschäftsführerin: Dr. Dreizehnter, Dorothea, Berlin, *04.07.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-16:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2016-12-16:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2017-04-28:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2018-02-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Menger, Martin, Osnabrück, *13.07.1959, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kaltenbach, Tobias, Bad Soden am Taunus, *16.12.1960. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Dr. Dreizehnter, Dorothea, Frankfurt am Main, *04.07.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-24:
Bestellt als Geschäftsführer: Schad, Stefan, Gifhorn, *05.08.1982, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Kämper, Christian, Wiesbaden, *20.03.1957; Zelle, Manuel, Frankfurt am Main, *18.06.1982.

2018-10-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Krechel, Helmut, Eltville am Rhein, *18.10.1961.

2020-09-01:
Nicht mehr Geschäftsführerin: Dr. Dreizehnter, Dorothea, Frankfurt am Main, *04.07.1965.

2021-04-29:
Prokura erloschen: Kämper, Christian, Wiesbaden, *20.03.1957.

2022-01-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pogadl, Juliane, Frankfurt am Main, *13.02.1981.

2022-02-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Die einzigen Gesellschafter der Gesellschaft sind die Stadt Frankfurt am Main und der Main-Taunus-Kreis. Die Gesellschaft ist aufgrund dieser Gesellschafterstruktur ein "öffentliches Unternehmen", das als strategische Dachgesellschaft einer Verbundes von Krankenhäusern und weiterer auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätiger Unternehmen fungiert. Dieser Verbund, der von der Gesellschaft und von den mit ihr im Sinne des §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbundenen Unternehmen gebildet wird, führt die Bezeichnung "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus". (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke durch - den Betrieb einer Bildungseinrichtung für Gesundheitsberufe, - die Einrichtung einer rechtlich unselbständigen Stiftung zur Förderung der Grundlagen- und klinischen Anwendungsforschung, - die Förderung des Aufbaus eines regionalen Gesundheitsnetzes, - den Betrieb der ambulanten Palliativpflege. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften im Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem betriebsnotwendige Dienstleistungen bezogen werden. Zweck der Gesellschaft ist auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zu beschaffen und weiterzuleiten. Dieser Zweck wird insbesondere durch Weitergabe von Erträgen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Vermögensverwaltung und Spenden verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen erfolgen. (3) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die ihren Gesellschaftern gesetzlich obliegenden öffentlichen Aufgaben, insbesondere die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser, sowie die Aufgaben des " Klinikverbunds Frankfurt-Main-Taunus" auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens nach Maßgabe der zwischen den Gesellschaftern getroffenen Vereinbarungen erfüllt werden. Zweck der Gesellschaft ist es, gemeinsam mit den mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen eine sehr gute medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen und einen sich wirtschaftlich selbst tragenden Unternehmensverbund zu schaffen. (4) Ziel der Gesellschaft ist ein wirtschaftlicher Betrieb der zum Verbund zählenden Krankenhäuser. Der Verbund soll sich grundsätzlich selbstständig finanzieren. Die Gesellschaft hat dafür zu sorgen, dass der "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus" sich zu einem Unternehmensverbund entwickelt, der sich wirtschaftlich selbst tragen und dementsprechend sicherstellen kann, dass seine Unternehmen ihre finanziellen Verpflichtungen nach Möglichkeit ohne finanzielle Beiträge der Gesellschafter erfüllen können. Die Grundsätze eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns, insbesondere die Pflicht zur vorsichtigen, sparsamen und wirtschaftlichen Handeln, sind stets zu beachten. (5) die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesonndere durch die strategische Steuerung ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Sie koordiniert und verantwortet insbesondere die Entwicklung und Fortschreibung eines für den "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus" abgestimmten medizinischen Konzepts und eines Personalkonzepts und erbringt Dienstleistungen gegenüber den Mitgliedern. (6) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck und Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften, Betriebsstätten, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, soweit dies dem Zweck und Gegenstand des Unternehmens dient und dem Gesetz oder den Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages nicht zuwieder läuft. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291, 292 AktG abzuschließen. (7) Jedes Organ der Gesellschaft, jedes Mitglied eines Gesellschaftsorgans, jeder Gesellschafter sowie der Beirat und jedes seiner Mitglieder ist verpflichtet, sich bei den Entscheidungen, die die Gesellschaft und/oder den "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus" betreffen, stets dem Zweck und Gegenstand der Gesellschaft sowie an den Aufgaben des "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus" zu orientieren. (8) Die Gesellschaft ist ausschließlich der Erfüllung ihrer Zwecks, nicht jedoch den Partkularinteressen einzelner Gesellschafter verpflichtet.

2022-04-01:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2022-06-14:
Prokura erloschen: Zelle, Manuel, Frankfurt am Main, *18.06.1982.

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