2008-08-20: Bay.). Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen). Satzung vom 31.12.2001, zuletzt geändert am 22.01.2008. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb der Kreiskliniken Weißenburg und Gunzenhausen einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten sowie der Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Der Vorstand ist einzeln zur Vertretung berechtigt. Vorstand: Winter, Jürgen, Gunzenhausen, *27.12.1967.
2013-05-17: Bay.. Die Satzung des Kommunalunternehmens ist mit Wirkung vom 01.03.2013 geändert, geändert wurden §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand des Kommunalunternehmens), 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates). Name geändert, nun: Neue Firma: Klinikum Altmühlfranken, Kommunalunternehmen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck des Kommunalunternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Bildung im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen. Aufgabe des Kommunalunternehmens ist insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Klinikums Altmühlfranken mit Standorten insbesondere in Weißenburg und Gunzenhausen einschießlich der dazugehörigen Ausbildungsstätten, der Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe..