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Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH

Krankenhaus, Seite durchsuchen Suchbegriff, Unsere Expertinnen..., EvB Gruppe, Gesunde Kinder, Netzwerk Gesunde, Netzwerk Gesunde Kinder, Mammographie-Screening, Westbrandenburg, Hüftchirurg, Hüftspezialist
Adresse / Anfahrt
Charlottenstraße 72
14467 Potsdam
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125 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 125 Mitarbeiter
Formell
24x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-06:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Das Unternehmen der Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952, § 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz und § 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972. Zweck der Gesellschaft ist die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft durch Forschung, Lehre und Studium, der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. In den Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind die Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann frei verfügbare Rücklagen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung übertragen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit); § 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und § 12 (Wirtschaftsplan und Information über wirtschaftliche Lage).

2007-07-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kahle, Wilhelm; Geschäftsführer: Grebner, Steffen, *18.07.1964, Potsdam; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Kahle, Wilhelm, *25.08.1951, Potsdam OT Neu Fahrland; Einzelprokura.

2009-06-09:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft durch Forschung, Lehre und Studium, der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. In den Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind die jeweils gültigen Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann frei verfügbare Rücklagen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung übertragen. Das Unternehmen der Gesellschaft ist Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952, § 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz und § 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2009 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere in § 1 Abs 2 (Sitz); § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit); § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen); § 6 (Gesellschafterversammlung); § 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung); § 8 (Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) und § 11 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft)..

2009-06-09:
Die inländische Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam Nicht mehr Prokurist: Kahle, Wilhelm.

2010-04-27:
Geschäftsführer: Roth, Heike, *21.04.1968, Karben; Geschäftsführer:; Grebner, Steffen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2011-03-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Roth, Heike.

2012-10-10:
Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Wenische, Hubertus, *24.06.1951, Groxheimertal. Nicht mehr Prokurist: 2. Prof. Dr. Wenisch, Hubertus J.C.

2012-12-11:
Die Eintragung zu Nr. 4 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Wenisch, Hubertus, *24.06.1951, Gorxheimertal. Prokura: Dienst, Sebastian, *12.05.1976, Potsdam; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

2014-02-07:
Nicht mehr Prokurist: Dienst, Sebastian

2014-07-01:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium, sowie der Förderung der Berufsbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und den Betrieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. In den Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind die jeweils gültigen Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann frei verfügbare Rücklagen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung übertragen. Das Unternehmen der Gesellschaft ist Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952, § 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz und § 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972. Prokura: Jendges, Corinna, *24.01.1972, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Änderung zu Nr. 1: Brau, Ina; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis, mit der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 19101 P) abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit).

2015-02-08:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten,Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium, sowie der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und den Betrieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich diese innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaft bestätigen, gemeinderechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen und die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 BbgKVerf beachtet werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 und § 118 Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.09.2001, zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 26.07.2009 und von § 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Grebner, Steffen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Wenisch, Hubertus, *24.06.1951, Potsdam; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit) und § 11 Abs. 3 (Geschäftsführung und Vertretung).

2015-09-10:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 Abs. 1 lit. q) .

2016-04-28:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2017-01-20:
Prokura: Steckel, Tim, *14.06.1982, Potsdam; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2017-06-23:
Nicht mehr Prokurist: Jendges, Corinna

2019-01-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Wenisch, Hubertus

2019-05-27:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2019-11-06:
Geschäftsführer: Prof. Dr. Fischer, Dorothea, *29.09.1971, Potsdam; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2020-01-27:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2020-05-05:
Geschäftsführer: Steckel, Tim, *14.06.1982, Potsdam; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Schmidt, Hans-Ulrich, *22.08.1966, Forst ; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Prokurist: Steckel, Tim

2020-12-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Grebner, Steffen; Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Fischer, Dorothea

2021-10-28:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2022-06-21:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2022-07-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Steckel, Tim

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