2006-07-03: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.03.2006 ist der Sitz der Gesellschaft von Schwedt/Oder nach Berkholz-Meyenburg verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs.2 (Sitz).
2011-02-21: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schröter, Jutta; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Kielmann, Bernd.
2011-04-07: inländische Geschäftsanschrift: Uferstraße 45, 15537 Erkner. Gegenstand: Straßenbau, Tiefbau, Erdbau, Vermietung von Baumaschinen, Transport. Grund- oder Stammkapital: 27.600,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2011 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung um 2.000,00 EUR auf 27.600,00 EUR erhöht; der Sitz ist von Berkholz-Meyenburg nach Erkner verlegt; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 (hinsichtlich Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die KmS Tiefbau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Erkner, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 13048 FF, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-04-07: Grund- oder Stammkapital: 25.600,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2011 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 4 (Stammkapital), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 18 (Schlussbestimmungen).