2020-02-03: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Knaack Verwaltungs-GmbH, Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 21332 KI); Rechtsform: Kommanditgesellschaft
2020-08-17: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2020 nebst Ergänzung vom 29.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.06.2020 und 29.07.2020 das einzelkaufmännische Unternehmen Rüdiger Knaack e. K. mit Niederlassung in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 10801 KI) im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns durch Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.