2018-08-14: Name der Firma: Knaack GmbH; Sitz der Firma: Schorfheide; Geschäftsanschrift: Magistrale 5, 16244 Schorfheide OT Finowfurt; Gegenstand: Der Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie der Betrieb einer KFZ-Werkstatt. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Knaack, Heiko, *25.08.1962, Schorfheide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.07.2018
2018-09-06: Kapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung zur Aufnahme aus dem Vermögen des Knaack, Heiko, *25.08.1962, Schorfheide, und zwar des von ihm unter der Firma "Autohaus Knaack e. K." mit Sitz in Schorfheide, Amtsgericht Frankfurt , HRA 3577 FF, betriebenen Einzelunternehmens, um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 16.07.2018 durch Ausgliederung zur Aufnahme aus dem Vermögen des Knaack, Heiko, *25.08.1962, Schorfheide, das von ihm unter der Firma "Autohaus Knaack e. K." mit Sitz in Schorfheide, Amtsgericht Frankfurt , HRA 3577 FF, betriebene Einzelunternehmen als Gesamtheit übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird