2013-10-15: Die Knauf AMF Deckensysteme GmbH mit dem Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 9620) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-04-03: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Nolle, Achim, Untergruppenbach, *14.05.1969; Pohl, Carsten, Wolframs-Eschenbach, *08.01.1967; Schiedeck, Andreas, Grafenau, *12.06.1970.
2020-12-01: Die Armstrong Building Products GmbH mit dem Sitz in Münster ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-24: Firma geändert, nun: Knauf Ceiling Solutions GmbH & Co. KG.