2010-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 44.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der O. & K. Mechanik GmbH, Steinbach (Taunus), (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, HRB 6008) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Walnußweg 1, 60433 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 70.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführerin: Katzenbach, Petra, Frankfurt am Main, *19.02.1966, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 20.07.2010 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Knebel Feinblech Fertigung GmbH, Steinbach (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, HRB 4668) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 80.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 20.07.2010 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der O. & K. Mechanik GmbH mit Sitz in Steinbach (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 6008) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Knebel Feinblech Fertigung GmbH mit Sitz in Steinbach (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 4668) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Löwenstein, Michael, Schmitten, *09.02.1962.