Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Knichelmann Orthopädieschuhtechnik GmbH

Innensohlen-Messsystem, HighTech, Fußversorgung..., Probeschuhdrucker, Zukunftsorientierte Orthopädie, Schuhzurichtung, Gehstöcke, Orthopädie Schuhmacher Meister, Orthopädie Schuhmacher, Schuhmacherhandwerk
Adresse / Anfahrt
Roßmarkt 32a
63739 Aschaffenburg
2x Adresse:

Ohmbachsgasse 6
63739 Aschaffenburg


Steinweg 16
63500 Seligenstadt


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-08-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2021. Geschäftsanschrift: Aschaffenburger Straße 19, 63796 Kahl am Main. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb einer Orthopädiewerkstatt für Schuhe und Einlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knichelmann, Armin, Kahl am Main, *07.12.1969; Knichelmann, Marius, Karlstein am Main, *04.11.1995, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-04-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Unternehmens Armin Knichelmann e. K. mit Sitz in Aschaffenburg aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.

2022-04-13:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.03.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 und Zustimmung des Inhabers vom 30.03.2022 das unter der Firma Armin Knichelmann e.K. mit Niederlassung in Aschaffenburg betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Knichelmann, Armin, Kahl am Main, *07.12.1969, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.