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Knierim Tooling GmbH

Yachtbau, TÛRANOR PLANET, TÛRANOR PLANET SOLAR..., RIBELLE, Weltumrundung, UCA, U-Boote, Katamaran, Committed, IRC
Adresse / Anfahrt
Uferstraße 100
24106 Kiel
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-22:
Gegenstand: Bau von Booten und Kunststoffteilen und deren Vertrieb. Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Knierim, Gunnar, *08.11.1958, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Müller, Steffen, *18.02.1969, Wrist; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.11.2007.

2010-08-27:
Kapital: 50.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2010 ist das Stammkapital um 25.000,- € auf 50.000,- € zum Zwecke der Verschmelzung mit der Knierim Tooling GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 7454 KI) erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen)geändert..

2010-09-09:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Knierim Tooling GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 7454 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

2010-10-08:
Name der Firma: Knierim Tooling GmbH Gegenstand: Bau von Booten, Kunststoffteilen; Bearbeitung und Fertigung von Formteilen durch 5-Achsfräsen; Erbringung aller damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.09.2010 sind Firma und Gegenstand geändert. Hierzu ist der Gesellschaftsvertrag geändert worden in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand)..

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