2011-01-12: Die Firma ist geändert in: Knipschild-Reisen Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG.
2011-10-13: Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Persönlich haftender Gesellschafter: Knipschild Verwaltungs GmbH, Meschede (Amtsgericht Arnsberg HRB 3349), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-08-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2012 mit der Knipschild Touristik KG mit Sitz in Meschede (Amtsgericht Arnsberg HRA 3775) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.