2014-02-10: Firma: Knirpsentreff GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Werner Güttler, Waldstraße 34 a, 13156 Berlin; Gegenstand: Errichten und Betreiben einer Kindertagesstätte soweit die dafür erforderliche Genehmigung vorliegt.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Güttler, Melanie, *26.02.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Güttler, Werner, *07.09.1973, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.01.2014
2014-04-24: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Buchholzer Straße 87, 13156 Berlin; Gegenstand: Zweck ist die Förderung von Erziehung und Bildung. Gegenstand der Gesellschaft ist das Errichten und Betreiben einer Kindertagesstätte soweit die dafür erforderliche Genehmigung vorliegt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 25.03.2014 und 03.04.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 7 (Einziehungen von Geschäftsanteilen), § 8 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 12 (Gründungskosten) und § 13 (Auflösung/Wegfall der Gemeinnützigkeit); der bisherige § 13 (Salvatorische Klausel) wird zu § 14.