2020-05-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2020. Geschäftsanschrift: Falkenweg 1 a, 84186 Vilsheim. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Futtermitteln und Nebenprodukten, Düngemitteln und Desinfektionsmitteln sowie Service bei Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Knoll, Josef Simon, Vilsheim, *20.09.1986, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-28: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus dem einzelkaufmännischen Unternehmen JSK Handel und Service e.K. mit dem Sitz in Vilsheim und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde auch geändert: Stammkapital und Vertretungsregelung. Neues Stammkapital: 25.250,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 20.07.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2020 das unter der Firma JSK Handel und Service e.K. mit Niederlassung in Vilsheim betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Knoll, Josef Simon, Vilsheim, *20.09.1986 übernommen. Die Ausgliederung wurde heute im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.