2006-06-15: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 mit Nachtrag vom 14.02.2006 und 23.05.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,-- EUR sowie die weitere Erhöhung um 15.000,--EUR auf 40.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der KNOLL INGENIEURE GmbH Ingenieurbüro für Technische Ausrüstung und Energietechnik Niederlassung Teltow mit Sitz inTeltow (AG Potsdam HRB 8347) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Für den Erhöhungsbetrag des Stammkapitals in Höhe von 15.000,-- EUR werden Sacheinlagen durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Gesellschaft KNOLL INGENIEURE GmbH Ingenieurbüro für Technische Ausrüstung und Energietechnik Niederlassung Teltow geleistet. Wegen der damit verbundenen Festsetzung wird auf die zu den Registerakten eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
2006-06-29: Die KNOLL INGENIEURE GmbH Ingenieurbüro für Technische Ausrüstung und Energietechnik mit dem Sitz in Teltow (Amtsgericht Potsdam HRB 8347) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 mit Nachtrag vom 14.02.2006 und 23.05.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom jeweils selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom jeweils selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.