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Know-It-All GmbH

Software-Unternehmen, Wissensmanagement
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40545 Düsseldorf
2x Adresse:

Cheruskerstraße 43
40545 Düsseldorf


Rheinallee 167
40545 Düsseldorf


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mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2016
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2016. Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 193, 40545 Düsseldorf. Gegenstand: Die Analyse und Beratung von Unternehmen im Bereich des Wissensmanagements sowie Implementierung und Betrieb von IT-Lösungen für Wissensmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Barth, Stephanie, Düsseldorf, *19.02.1981; Little, Thomas Donald, Niedernhausen, *20.11.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Rheinallee 167, 40545 Düsseldorf. Nach Wohnortwechsel Geschäftsführer: Little, Thomas Donald, Düsseldorf, *20.11.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-10-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2019 mit der Business Applications Factory GmbH mit Sitz in Niedernhausen (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 24888) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-16:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Business Applications Factory GmbH am 14.10.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

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