2007-10-04: Die Generalversammlung vom 12.06.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand), beschlossen. Neuer Gegenstand: die Erhaltung, Schaffung, Ausgestaltung und Entwicklung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, verbunden mit der bestmöglichen erwerbswirtschaftlichen Verwertung der von den Mitgliedern bereitgestellten Arbeitskraft; die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes, der Landschaftspflege sowie des Naturschutzes; eine dem Förderzweck dienende Handelstätigkeit; die Organisation einer gegenseitigen bäuerlichen Hilfe; Vermietung und Verpachtung eigenen Anlagevermögens; Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind.