2019-02-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2019. Geschäftsanschrift: Peter-Altmeier-Ufer 50, 56068 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der öffentliche Personennahverkehr und alle dazugehörigen verkehrsbezogenen Aufgaben und Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hecht, Heiko, Groß Wittensee, *27.03.1971.
2019-12-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Hecht, Heiko, Groß Wittensee, *27.03.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Czielinski, Jürgen, Koblenz, *04.09.1956; Kunz, Hansjörg, Koblenz, *25.05.1967.
2019-12-20: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Schützenstr. 80-82, 56068 Koblenz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kessler, Rolf, Koblenz, *22.12.1978; Mund, Christian, Faid, *29.11.1982; Reeb, Bernd, Birkheim, *18.06.1967. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.11.2019 mit der Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 4491) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-19: Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Einberufung der Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der öffentliche Personennahverkehr und alle dazugehörigen verkehrsbezogenen Aufgaben und Dienstleistungen sowie der Betrieb des Ehrenbreitsteiner Schrägaufzugs. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2021 mit der Ehrenbreitsteiner Schrägaufzug GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 22544) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.