2015-01-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2014. Geschäftsanschrift: Höllgasse 3a, 79232 March . Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Hausmeisterdienstes und des Garten- und Landschaftsbaus sowie artverwandte Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführerin: König, Ilona, March, *15.12.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage und weitere Verpflichtungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 28.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 28.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Koch, Günter, March, *12.09.1967 hat als Inhaber der Firmen "Günter Koch, Hausmeisterdienste, e. K.", March (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703963) und "Günter Koch, Garten- und Landschaftsbau, e. K.", March (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703961) die von ihm betriebenen Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Einbringungsvertrags vom 16.06.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage und weitere Verpflichtungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 28.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 28.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Koch, Günter, March, *12.09.1967 hat als Inhaber der Firmen "Günter Koch, Hausmeisterdienste, e. K.", March (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703963) und "Günter Koch, Garten- und Landschaftsbau, e. K.", March (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703961) die von ihm betriebenen Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Einbringungsvertrags vom 16.06.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2017-05-22: Nicht mehr Geschäftsführerin: König, Ilona, March, *15.12.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Wochner, Hubert, Merdingen, *12.07.1962.