2010-09-20: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Korntaler Str. 85, 70439 Stuttgart. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kocher, Frank Alfred, Stuttgart, *04.03.1985.
2012-05-14: Bestellt als Geschäftsführer: Kocher, Frank Alfred, Stuttgart, *04.03.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kocher, Frank Alfred, Stuttgart, *04.03.1985.
2013-06-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Kocher, Alfred, Kaufmann, Stuttgart.
2013-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 1.500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 1.500.000,00 EUR.
2019-07-16: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.05.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kocher Bausysteme GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738226) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-17: Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.