2016-03-02: Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 , 7 (Verfügung über Geschäftsanteile), 16 (Gründungskosten) und 18 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kockert, Thorsten, Nidda, *20.08.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kockert, Helga, Kleebergstraße 11, 6478 Nidda 21.