2014-04-10: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 10.06.2013 (1 IN 165/13) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
2014-06-04: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.