2006-05-18: Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, sowie in. § 3 jetzt § 4 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 5, (Stammkapital) und § 9 jetzt § 7 (Bestellung u. Pflichten der Geschäftsführer) beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefaßt. Neue Firma: Koelnmesse International GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vertriebssteuerung des Koelnmesse-Konzerns im In- und Ausland. Der Gesellschaft obliegt insoweit Errichtung, Ausbau und Steuerung eines Vertriebsnetzes im In- und Ausland. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist darüber hinaus die Durchführung von Maßnahmen zur Exportförderung sowie von Messebeteiligungen im Auftrag des Bundes, der Länder und sonstiger öffentlicher und privater Einrichtungen weltweit. Der Gesellschaft obliegen daneben unter Berücksichtigung der Interessen der Koelnmesse GmbH Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen im Ausland sowie von Beteiligungen an diesen.
2006-06-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Winkler, Ralf.
2011-07-12: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2011 mit der Koelnmesse GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 952) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.