2009-05-04: Geschäftsanschrift: Am Flugplatz 26, 49565 Bramsche. Gesamtprokura gemeinsam mit einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen: Hennes, Hans-Werner, Mettingen, *12.12.1961; Hortebusch, Stefan, Osnabrück, *24.07.1971.
2009-06-15: Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kohl Recycling GmbH.
2015-09-14: Prokura erloschen: Hennes, Hans-Werner, Mettingen, *12.12.1961. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Guggemos, Josef, Burgwedel, *14.10.1975.
2016-01-11: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Großhandel mit Schrott und Metallen, der Container - Transport - Dienst sowie der An- und Verkauf von Maschinen und Fahrzeugen.
2020-03-16: Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Frubel, Karl-Peter, Lüdinghausen, *04.10.1967. Geändert, nun: Geschäftsführer: Kohl, Stefan, Bramsche, *11.09.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schilling, Sebastian, Hörstel, *19.11.1981; Strotmann, Christoph, Bramsche, *01.05.1975; Werlein, André, Havixbeck, *12.05.1971. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Guggemos, Josef, Burgwedel, *14.10.1975; Hortebusch, Stefan, Osnabrück, *24.07.1971.
2020-09-16: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kohl Energy GmbH & Co. KG, Bramsche beschlossen. 1.001.000,00 EUR.
2020-09-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2020 mit der Kohl Energy GmbH & Co. KG mit Sitz in Bramsche verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-10-01: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 1.002.000,00 EUR beschlossen. 1.002.000,00 EUR.
2020-10-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2020 mit der Kohl Energy Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bramsche verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.