2005-06-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom selben Tage mit der Mikus automobile GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 1847) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-06-10: Die Gesellschafterversammlung hat am 08.04.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 10.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 5.112.918,80 um EUR 281,20 auf EUR 5.113.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und § 8(Gesellschafterversammlung) zu ändern.
2005-07-22: Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zur Durchführung der Ausgliederung um 86.800,00 EUR auf 5.200.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.04.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage das einzelkaufmännische Unternehmen Wilhelm Kohl mit Sitz in Eschweiler (AG Aachen HRA 5624) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-11-11: Prokura erloschen: Haas, Eduard, Baesweiler. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Benders, Brigitte Ingeborg, Aachen, *17.10.1965; Schwartz, Karl Heinrich, Aachen, *16.03.1951.
2006-09-22: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art sowie verwandte Geschäfte; Gegenstand des Unternehmens sind ferner Leasing-Geschäfte aller Art. Die Gesellschaft ist auch zur Unterhaltung eines Restaurantbetriebes berechtigt. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme der Geschäftsführung, auch der persönlichen Haftung in anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom selben Tage mit der GeKo Leasing GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 3831) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-04-27: Gesamtprokura jeweils gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hansen, Marco, Stolberg, *16.11.1976 und Laufs, Andrea, Raeren, *11.04.1970.
2011-04-26: Prokura erloschen: Schwartz, Karl Heinrich, Aachen, *16.03.1951.
2015-05-27: Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei seine Änderung auch in § 1 sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Gegenstands des Unternehmens beschlossen. Neue Firma: Kohl automobile GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art sowie verwandte Geschäfte; insbesondere auch solche im Zusammenhang mit der Finanzierung und der Versicherung von Kraftfahrzeugen. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Leasinggeschäfte aller Art sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft ist auch zur Unterhaltung eines Restaurantbetriebes berechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes in beliebiger Rechtsform zu beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie im Übrigen alle Geschäfte zu tätigen, die der Förderung ihres Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen.
2015-06-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Kohl Motorrad GmbH mit Sitz in Aachen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.