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Kohlmann & Boddem GmbH

Sanitär, Heizungsgroßhandel, LKW-Einfahrt..., Rather Broich, K&B-LKW, Paketdienst Ausland, Höhe des Einkaufswertes
Adresse / Anfahrt
Driburger Straße 13
40472 Düsseldorf
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2020. Geschäftsanschrift: Driburger Str. 13, 40472 Düsseldorf. Gegenstand: Der Betrieb eines Sanitär- und Heizungsgroßhandels nebst der Durchführung sämtlicher hiermit verbundener Arbeiten wie die Installation von Heizungs- und Sanitärtechnik und der Handel mit entsprechenden branchenverwandten Artikeln sowie Dienstleistungeen aller Art, ausgenommen erflaubnispflichtiger Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Boddem, Raphael, Ratingen, *09.06.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Raphael Boddem unter der Firma Kohlmann & Boddem e.K. in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 2450) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.06.20. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2020-08-17:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der Kohlmann & Boddem e.K. in Düsseldorf, am 04.08.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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