2018-09-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2018. Geschäftsanschrift: Rittgrabenstraße 1, 77815 Bühl. Gegenstand: Der Handel mit Baumaschinen aller Art, der An- und Verkauf von Zubehör, sowie Vermietung von Baumaschinen einschließlich der damit verbundenen Service- und Instandsetzungsarbeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hoch, Matthias, Fischerbach, *09.12.1956; Hoch, Nino Bernd, Haslach im Kinzigtal, *20.12.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-12: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hoch, Fabio, Fischerbach, *21.03.1992.
2019-04-09: Mit der "Hoch Holding GmbH", Steinach (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 716364) wurde am 11.03.2019 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 18.03.2019 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2021-12-16: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat beschlossen, das Stammkapital um 25.000 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der "BHG Baumaschinen Handels GmbH", Freiburg i.Br. (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 6934) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Nennbeträge) entsprechend zu ändern. Stammkapital nun: 75.000,00 EUR.
2021-12-30: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BHG Baumaschinen Handels GmbH", Freiburg i.Br. (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 6934) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.