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Kolektor Insulation GmbH

Baustoffe, Industrieunternehmen, Miss-Flex..., Misselon-Robust, Wärmeschutz, Zentrale, Schallschutz, FST-Kombibox, Anwendungstechnik, Brandschutz
Adresse / Anfahrt
Max-Planck-Straße 23
70736 Fellbach
1x Adresse:

Albert-Einstein-Straße 15
63322 Rödermark


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Gründung 1887
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 82168) nach Fellbach verlegt. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Isoliersystemen, insesondere für Rohre in den Einsatzbereichen Sanitär, Heizung, Lüftung und Klima, sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Arbeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bester, Primoz, Ljubljana (Slowenien), *24.08.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Klemmer, Markus, Mannheim, *03.08.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hinz, Roland, Zell, *17.06.1962; Likar, Uros, Herrenberg, *08.12.1974.

2010-04-19:
Änderung der Geschäftsanschrift: Max-Planck-Str. 23, 70736 Fellbach.

2011-01-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten der Haustechnik, insbesondere von Isoliersystemen für Rohre in den Einsatzbereichen Sanitär, Heizung, Lüftung und Klima, und von Vorwand- und WC-Spülsystemen sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Arbeiten.

2011-02-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Starc, Rado, Ljubljana-Bezigrad SLOWENIEN, *26.08.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bester, Primoz, Ljubljana (Slowenien), *24.08.1973.

2011-04-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Klemmer, Markus, Mannheim, *03.08.1969.

2012-03-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) beschlossen. Firma geändert; nun: Kolektor Missel Insulations GmbH.

2014-07-08:
Prokura erloschen: Likar, Uros, Herrenberg, *08.12.1974.

2018-02-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2019-12-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Kolektor Insulation GmbH.

2020-11-25:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2020 und Nachtrag vom 16.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.10.2020 und 16.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FST Feuer - Schutz - Technik R + D GmbH", Dieburg (Amtsgericht Darmstadt HRB 31536) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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