2012-01-02: Geschäftsanschrift: Katharinenstr. 18, 70182 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Vogt, Klaus, Stuttgart, *07.02.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heck, Jakob, Dipl.-Mathematiker, Leonberg. Prokura erloschen: Dr. Keller, Gert, Plochingen.
2013-01-21: Bestellt als Geschäftsführer: Gründler, Raimund, Mannheim, *03.11.1963, einzelvertretungsberechtigt.
2013-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Gesellschaftszweck), 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsjahr) und 8 (Verwendung des Ergebnisses) beschlossen und die §§ 9 (Liquidation), 10 (Bekanntmachungen) und 11 (Schlussbestimmungen) eingefügt. Firma geändert; nun: C.G. Zimmermann Gemeinnützige GmbH Handelsschule. Neue Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Str. 34, 70174 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Schulen sowie die Förderung der Erziehung sowie der Volks-, Weiter- und Berufsbildung. Neben der Vermittlung von Fachwissen trägt die Gesellschaft insgesamt zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer bei. Das Unternehmen der Gesellschaft dient damit unmittelbar und überwiegend erzieherischen Zwecken. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Er erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. (6) Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen beteiligten. Sie darf auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar fördern.
2015-04-02: Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Kolping Bildungscampus gGmbH.