2010-11-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2010. Geschäftsanschrift: Am Busdorf 7, 33098 Paderborn. Gegenstand: Die Unterhaltung und Einrichtung von Schulen und Bildungseinrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gelhard, Wolfgang, Borchen, *01.12.1964; Sondermann, Werner, Schloß Holte - Stukenbrock, *07.03.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung des Schulbetriebs Berufskolleg Gütersloh, der Kolping-Berufsbildungswerk Brakel Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn HRB 4393) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-23: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.11.2010 wirksam geworden.
2011-09-30: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2011 Teile des Vermögens der Kolpiong-Berufsbildungswerk Brakel Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn HRB 4393) den von ihr unterhaltenen Schulbetrieb der Schule in Warburg (Theresia Gerhardinger Berufskolleg) mit allen Aktiven und Passiven auf die Kolping Schsulwerk gemeinnützige Gmbh als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-28: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.10.2011 wirksam geworden.
2012-08-28: Bestellt als Geschäftsführer: Woischner, Ulrich, Paderborn, *03.11.1958. Nicht mehr Geschäftsführer: Gelhard, Wolfgang, Borchen, *01.12.1964; Sondermann, Werner, Schloß Holte - Stukenbrock, *07.03.1950.
2013-10-18: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 Teile des Vermögens der Kolping-Bildungswerk Brakel Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn HRB 4393) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-18: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.10.2013 wirksam geworden.
2014-01-13: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.