2009-12-21: Der Verein ist durch Verschmelzungsvertrag vom 15. Oktober 2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom 2. November 2009 im Wege der Verschmelzung durch Neugründung auf den Förderverein Theater e.V. mit Sitz in Pforzheim verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.