2006-06-28: Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 2; Geschäftsführer:; Woelffer, Martin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.05.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Geschäftsjahr) und § 6 (Vertretungsverhältnisse). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Theater am Kurfürstendamm Hans Wölffer GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 399 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 16.05.2006 zugestimmt hat..
2013-02-25: ; Geschäftsführer:; 3. Forner, Michael, *15.03.1967, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2018-09-17: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 110, 10625 Berlin; Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich des Wohnortes; Geschäftsführer: Forner, Michael, *15.03.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-01-22: Rechtsverhaeltnis: Der mit der Theater am Kurfürstendamm Hans Wölffor GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 3999 B) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16.05.2006 ist durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2019 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.