2014-09-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2014. Geschäftsanschrift: Schlossberg 20, 75175 Pforzheim . Gegenstand: Die Förderung, der Erhalt und die Pflege der Kinokultur im Raum Pforzheim und der Region. In diesem Sinne betreibt die Gesellschaft das Kommunale Kino Pforzheim und verpflichtet sich dabei zu einer Programmauswahl nach künstlerischen, ästhetischen, kulturellen und inhaltlich ausgewogenen Gesichtspunkten. Das Kommunale Kino Pforzheim befasst sich in seinem Programm insbesondere mit: Veranstaltungen mit Filmschaffenden oder Fachleuten zu Themenschwerpunkten, dem Filmschaffen aller Länder und Regionen der Welt, den historischen, sozialen, politischen, nationalen und wirtschaftlichen Aspekten des Filmschaffens, der Förderung von Schüler- und Jugendfilmen in Zusammenarbeit mit Schulen, Kinoveranstaltungen lokaler Partner wie den Trägern der Kultur, Bildung, Vereinen und anderen gesellschaftlichen Gruppen, Open-Air-Kino-Veranstaltungen und anderen Kino-Sonderformen, Exkursionen, Studienfahrten oder Seminare im Themenspektrum Kinokultur und neuer Medien, der Pflege der Städtepartnerschaften im Bereich der Kinokultur, mit speziellen Pforzheimer und regionalen sowie tagesaktuellen Themen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Müh, Christine Marita, Pforzheim, *14.10.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-01-19: Mit dem "Verein zur Förderung der Kinokultur e.V.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim VR 500842) wurde am 23.09.2014 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 28.10.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2015-04-02: Die Gesellschafterversammlungen vom 28.10.2014 und 30.01.2015 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.10.2014 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Rechtsträgers "Verein zur Förderung der Kinokultur e.V.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim VR 500842) auf 125.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 125.000,00 EUR.
2015-04-02: Der Verein "Verein zur Förderung der Kinokultur e.V.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim VR 500842) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.10.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.10.2014 den Teilbetrieb "Kommunales Kino Schlossberg" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-04-22: Eintragung laufende Nr. 4 von Amts wegen berichtigt: Der Verein "Verein zur Förderung der Kinokultur e.V.", Pforzheim hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.10.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.10.2014 den Teilbetrieb "Kommunales Kino Schlossberg" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2015-04-22: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Verein zur Förderung der Kinokultur e.V.", Pforzheim am 17.04.2015 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.