2014-08-05: Gegenstand: Die Übernahme der Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß Brandenburgischem Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) in seiner gültigen Fassung. Davon ausgenommen ist die Aufgabe der Errichtung und Betreibung einer Abfallbehandlungsanlage. Inhaber: Nicht mehr Vorstand: 1. Hildebrandt, Klaus; Werkleiter: 2.
Drawe, Sölve, geb. Ribnitz, *25.07.1965, Woltersdorf; Rechtsform: Durch Beschluss vom 30.09.2009 wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.