2022-06-01: Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 21.12.2021., geändert am 05.05.2022. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Veranstaltungsräumen (Inhouse-Vergabe) und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere im gemeindlichen Sommerkeller; Betrieb einer Küche zur Verpflegung von Einrichtungen der Gemeinde Bernried am Starnberger See (Aufgabenübertragung) und von Einrichtungen, die gemeindliche Aufgaben erfüllen, insbesondere von Kindertagesstätten; Betrieb von Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Kloster (Aufgabenübertragung) und Erbringung von Dienstleistungen für die Gemeinde Bernried am Starnberger See (Inhouse-Vergabe). Sie dienen den übergeordneten Zwecken des Erhalts ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten, insbesondere der Klostergebäude, gemäß Art. 83 Abs. 1 BV und der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohls und des Gemeinschaftslebens nach Art. 57 Abs. 1 GO in der Gemeinde Bernried am Starnberger See. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i. V. m. Art. 83 Abs. 1 BV und Art. 57 Abs. 1 GO; die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses i. V. m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Steigenberger, Josef, Bernried am Starnberger See, *05.05.1956; Vesper, Sylvia, Bernried am Starnberger See, *10.08.1967.