2008-12-22: Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Oberostendorf. Satzung vom 11.06.2008 samt Änderung vom 29.10.2008. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und dessen Einspeisung in das bestehende Stromnetz nach den Bestimmung des EEG. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch auch Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dassdie Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Geiger, Thomas, Oberostendorf, *11.01.1969; Holzheu, Helmut, Lengenfeld, *07.04.1953.
2014-02-20: Durch Beschluss des Gemeinderats vom 02.07.2013 wurde die Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und dessen Einspeisung in das bestehende Stromnetz nach den Bestimmung des EEG. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch auch Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Bestellt: Vorstand: Frank, Theobald, Oberostendorf, *01.06.1965. Ausgeschieden: Vorstand: Geiger, Thomas, Oberostendorf, *11.01.1969.
2016-12-03: Durch Beschluss des Gemeinderates vom 19.04.2016 wurde die Satzung in § 2 geändert. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der Betrieb von Anlagen der Stromerzeugung und dessen Einspeisung in das bestehende Stromnetz nach den Bestimmungen des EEG. Der Betrieb einer Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Oberostendorf einschließlich Wärmeerzeugung und die Errichtung, Verwaltung und Betreuung von Gebäuden und Liegenschaften der Gemeinde Oberostendorf, soweit es von der Gemeinde Oberostendorf im Einzelfall damit beauftragt wird. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit Ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.