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Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg AöR

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Adresse / Anfahrt
Am Alten Kraftwerk 3
82377 Penzberg
1x Adresse:

Birkenstraße 2
82377 Penzberg


Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-25:
Ausgeschieden: Werkleiter: Gierig, Manfred, Penzberg, *15.11.1941. Bestellt: Werkleiter: Schubert, Dieter, Penzberg, *25.01.1957.

2010-06-30:
Geschäftsanschrift: Am Alten Kraftwerk 3, 82377 Penzberg.

2011-04-13:
Geändert, nun: Vorstand: Schubert, Dieter, Penzberg, *25.01.1957.

2011-04-13:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg.

2016-08-02:
Bestellt: Vorstand: Vilgertshofer, Josef Albert, Rieden am Forggensee, *12.08.1963. Ausgeschieden: Vorstand: Schubert, Dieter, Penzberg, *25.01.1957.

2017-04-14:
Gegenstand geändert, nun: Versorgung des Stadtgebiets mit Trinkwasser; Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet; Erzeugung, der Bezug die Verteilung und der Vertrieb von Energie; Betrieb des Stadtnetzes ; Errichtung, Betrieb, Instandsetzung und Unterhalt des Wellenbades. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung der Stadt geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden und die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die vorgenannten Aufgaben unter den Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 2 GO auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle der Stadt Penzberg: Satzungen über die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Einrichtungen, Satzungen über die Erhebung von Abgaben und Entgelten für die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben einschließlich der Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz, im Rahmen der Gesetze Verordnungen für das nach Abs. 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. Die Rechte des Stadtrats aus Art. 90 Abs. 2 S. 4 GO werden hierdurch nicht berührt. Das Kommunalunternehmen kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit es hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Arbeitnehmer. Der Vorstand übt die Funktion des Dienstvorgesetzten aus, der Verwaltungsrat die der obersten Dienstbehörde.

2018-10-02:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Der Vorstand vertritt allein.

2020-11-04:
Ausgeschieden: Vorstand: Vilgertshofer, Josef Albert, Rieden am Forggensee, *12.08.1963.

2021-01-15:
Bestellt: Vorstand: Behre, André Rolf Wolfgang, Weilheim i. OB., *05.03.1974.

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