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Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld -AöR

Kommunale Abfallwirtschaft, Abfallgebühr, Abfallinfo..., Umladestation, Gebührenverwaltung, Gebrauchtwaren-Kaufhaus, Anstalt, Möbelabholung, Haushaltsgegenstände, Kleiderladen
Adresse / Anfahrt
Am Aspen 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
1x Adresse:

Friedhofweg 14
97618 Unsleben


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-01:
Anstalt des öffentlichen Rechts. Gegenstand des Unternehmens: Neben der satzungsgemäßen Übernahme der Entsorgung von gewerblichen brennbaren Abfällen zur Beseitigung und neben den Aufgaben gem. der Fleischhygiene - Gebührensatzung (§ 2 Abs. 1 der Unternehmenssatzung) die Bewirtschaftung des Parkplatzes Kreuzberg und die Übernahme von weiteren wirtschaftlich zu führenden Landkreisaufgaben und Bereichen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Roßhirt, Gerald, Hohenroth, *18.03.1959.

2008-09-17:
d. Saale). Durch Kreistagsbeschluss vom 10.12.2007 sind die Änderungen der §§ 1 Absatz 4 (Name, Sitz, Stammkapital) und 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) der Satzung beschlossen worden. Gegenstand geändert, nun: 1) Der Landkreis Rhön-Grabfeld überträgt dem KU folgende Bereiche: a) Die Entsorgung von angelieferten Abfällen zur Beseitigung und zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushalten (§ 13 Absatz 1 Satz 2 i.V. mit § 3 Absatz 1 u. § 10 des Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetzes), die thermisch zu behandeln sind, sofern nicht Andienungspflichten entgegenstehen. b) Die Aufgaben im Bereich Fleischhygienegebühren gemäß dem staatlichen Kostenverzeichnis soweit sie nicht von den Staatlichen Veterinären durchgeführt werden. c) Der Betrieb des Parkplatzes Kreuzberg. d) Die Durchführung der Sperrmüllabfuhr gem. der jeweils geltenden Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Landkreises Rhön-Grabfeld gegen entsprechenden Kostenersatz. e) Die Gesellschaftsbeteiligung an der "Bayerischen Rhön-Saale Biomasseheizkraftwerk GmbH Bad Neustadt a.d. Saale" zur Mitverbrennung der bei der Grüngutentsorgung gem. der jeweils geltenden AWS anfallenden brennbaren Anteile. f) Die Übernahme von weiteren wirtschaftlich zu führenden Landkreisaufgaben und Bereichen wie z.B. ein Gebrauchtwaren-Kaufhaus (2) Dem KU wird das Recht eingeräumt, anstelle des Landkreises Satzungen und - soweit Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt - auch Verordnungen für das gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen.

2009-03-02:
d. Saale).Die Hauptversammlung vom 09.12.2008 hat die Änderung des § 2 Absatz 1 Buchstabe a (Gegenstand des Kommunalunternehmens) der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Der Landkreis Rhön-Grabfeld überträgt dem KU folgende Bereiche: a) Die Entsorgung von angelieferten Abfällen zur Beseitigung und zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushalten (§ 13 Absatz 1 Satz 2 i.V. mit § 3 Absatz 1 u.§ 10 des Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetzes), die thermisch zu behandeln sind, sofern nicht Andienungspflichten entgegenstehen und die Verwertung von Abfällen. b) Die Aufgaben im Bereich Fleischhygienegebühren gemäß dem staatlichen Kostenverzeichnis soweit sie nicht von den Staatlichen Veterinären durchgeführt werden. c) Der Betrieb des Parkplatzes Kreuzberg. d) Die Durchführung der Sperrmüllabfuhr gem. der jeweils geltenden Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Landkreises Rhön-Grabfeld gegenentsprechenden Kostenersatz. e) Die Gesellschaftsbeteiligung an der "Bayerischen Rhön-Saale Biomasseheizkraftwerk GmbH Bad Neustadt a. d. Saale" zur Mitverbrennung der bei der Grüngutentsorgung gem. der jeweils geltenden AWS anfallenden brennbaren Anteile. f) Die Übernahme von weiteren wirtschaftlich zu führenden Landkreisaufgaben und Bereichen wie z.B. ein Gebrauchtwaren-Kaufhaus (2) Dem KU wird das Recht eingeräumt, anstelle des Landkreises Satzungen und - soweit Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt - auch Verordnungen für das gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen.

2018-02-20:
d. Saale. Die Hauptversammlung vom 01.01.2018 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Der Landkreis Rhön-Grabfeld überträgt dem KU folgende Aufgaben bzw. deren Durchführung: a) Die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten, die thermisch zu behandeln sind. b) Die Durchführung der Abfallentsorgung- und verwertung gemäß der jeweils geltenden Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rhön-Grabfeld inklusive dem Betrieb der Wertstoffhöfe, soweit nicht Dirtte damit beauftragt sind. c) Der Betrieb eines Gebrauchtwaren-Kaufhauses als Maßnahme der Abfallvermeidung. d) Der Betrieb des Parkplatzes Kreuzberg. e) Die Übernahme der Schulbegleitungen für das Jugendamt bei Aufgaben und Maßnahmen i. S. des SGB VIII sowie Aufgaben der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern. (2) Der Kreistag des Landkreises Rhöngrabfeld kann durch Änderung der Unternehmenssatzung weitere Landkreisaufgaben auf das KU übertragen. Auf vertraglicher Grundlage kann das KU weitere Tätigkeiten übernehmen. (3) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das KU im Rahmen der Gesetze Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des KU fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das KU kann im Rahmen der Gesetze, insbesondere des Art. 75 LKrO, hierfür auch andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. (4) Das KU kann im Rahmen der Gesetze, insbesondere des Art. 75 LKrO, Aufgaben auch für andere öffentlichrechtliche Körperschaften und sonstige Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit den dem KU übertragenen Tätigkeiten und Aufgaben in Zusammenhang stehen.

2019-07-11:
d. Saale. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Aspen 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale.