2019-08-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2019. Geschäftsanschrift: Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch V (im Folgenden auch " medizinisches Versorgungs-zentrum" genannt) zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nicht ärztlichen - nach gegebenenfalls erfolgter Zulassung durch den Zulassungs-ausschuss für Ärzte auch ärztlichen - Leistungen und aller hiermit im Zusammen-hang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchfüh-rung neuer zahnärztlicher und/oder ärztlicher Versorgungsformen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Schröder, Thomas, Stuttgart, *26.01.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Dr. Schröder & Partner Zahnärzte", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart PR 720490) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-07-21: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "dental trade GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 749016) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.