2006-03-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2006. Gegenstand des Unternehmens: Veranstaltung, Organisation und Durchführung von Konferenzen, Kongressen und Messeveranstaltungen sowie Herausgabe von Fachpublikationen und Betreiben von Online-Publikationen; ferner betreibt die Gesellschaft alle Tätigkeiten und Dienstleistungen im Sinne einer Werbeagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koch, Andrea, geb. Krex, München, *03.12.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-01-16: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koch, Andrea, München, *03.12.1965. Bestellt: Geschäftsführer: Koch, Thomas, München, *12.10.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-09-19: Die Gesellschafterversammlung vom 5.9.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,- Euro und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 40.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Negelmann, Björn, Allersberg, *12.07.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-30: Die N:Sight Research GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.