2016-12-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2016. Geschäftsanschrift: Münderstr. 8, 31789 Hameln. Gegenstand: Der Handel mit Geräten und Komponenten aller Art und Kabelverlegung im Hochbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müminoglu, Emin, Hameln, *12.06.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-17: Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rohrser Kapelle 1 E, 31789 Hameln. Bestellt als Geschäftsführer: Matuzie, Jadranka, Hameln, *12.06.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-13: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Matuzic, Jadranka, Hameln, *12.06.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-20: Nicht mehr Geschäftsführer: Matuzic, Jadranka, Hameln, *12.06.1974.
2022-07-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2022 mit Ergänzung vom 04.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 20.05.2022 und 04.07.2022 sowie der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 20.05.2022 und 04.07.2022 mit der Delphimedia GmbH mit Sitz in Hameln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.