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Konradin Medien GmbH

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Adresse / Anfahrt
Ernst-Mey-Straße 8
70771 Leinfelden-Echterdingen
2x Adresse:

Postfach 810580
70522 Stuttgart


Im Eichenwinkel 25
46509 Xanten


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84 Ansprechpartner/Personen
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mind. 85 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-09:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NATUR Media GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225897) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-01-15:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NATUR Media GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225897) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-01-22:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Konradin-Verlag Robert Kohlhammer Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 220398) am 25.03.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2002 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2007-01-22:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Konradin AG", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225951) am 28.06.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2007-02-05:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Blue C. Verlag GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225903) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-01-19:
Geschäftsanschrift: Ernst-Mey-Str. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Bestellt als Geschäftsführer: Köster, Thorsten, Grasbrunn, *25.08.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-07-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Köster, Thorsten, Grasbrunn, *25.08.1959.

2012-01-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kohlhammer, Katja, Stuttgart, *31.07.1970.

2013-12-20:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Konradin Relations GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 224373) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-12-20:
Mit der "Konradin-Verlag Robert Kohlhammer Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 220398) wurde am 21.11.2013 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am selben Tage zugestimmt hat.

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