2010-07-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2010. Geschäftsanschrift: Ferdinandstraße 102, 20095 Hamburg. Gegenstand: die Unternehmensberatung, Personalberatung und Headhunting. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Feist, Annette, Hamburg, *02.04.1964; Scheider, Ingo, Hamburg, *20.10.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-03-18: Der Verschmelzungsplan für eine Übertragung des Vermögens der kontrast consulting Limited als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme auf die KONTRAST Beratung GmbH ist zum Handelsregister eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt die kontrast consulting Limited, eine nach dem Recht Englands und Wales bestehende Private Company by Shares mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW, Großbritannien sowie die KONTRAST Beratung GmbH, eine nach deutschem Recht bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg.Die Verschmelzung ist im companies house of Cardiff zu der Nummer 5341942 und beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 114328 einzutragen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich unter den vorgenannten Gesellschaftsanschriften anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlagen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, sofern sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
2011-11-17: Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kontrast Consulting GmbH.
2012-02-20: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der Verschmelzungsplan für eine Übertragung des Vermögens der kontrast consulting Limited als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Kontrast Consulting GmbH (Firma damals: KONTRAST Beratung GmbH) vom 23.12.2010, welcher mit Handelsregisteranmeldung vom selben Tage zum Handelsregister eingereicht worden war, wurde aufgehoben. Der Verschmelzungsplan für eine Übertragung des Vermögens der Kontrast Beratung Limited als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme auf die Kontrast Consulting GmbH vom 22.12.2011 ist zum Handelsregister eingereicht worden. An der Verschmelzung sind beteiligt die Kontrast Beratung Limited, eine nach dem Recht Englands und Wales bestehende Private Company by Shares mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW, Großbritannien, sowie die Kontrast Consulting GmbH, eine nach deutschem Recht bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Companies House of Cardiff zu der Nummer 5341942 und beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 114328 einzutragen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich unter den vorgenannten Gesellschaftsanschriften anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, sofern sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der Kontrast Beratung Limited, kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBNR die Einberufung einer Gläubigerversammung (Meeting of Creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist, Reg. 14 CCBNR. Hierzu hat der Gläubiger dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als der jeweilige Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmt.
2014-10-09: Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 49,00 EUR und 51,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der Kontrast Beratung Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 5341942) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 06.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 mit der Kontrast Beratung Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 5341942) und der Verschmelzungsbescheinigung des High Court of Justice - Companies Court -, Antrag Nr. 1564/2014, vom 29.07.2014) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-04-01: Änderung zur Geschäftsanschrift: Banksstraße 6, 20097 Hamburg.
2020-02-18: Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 3 beschlossen. Neue Firma: Kontrast Personalberatung GmbH.