2006-08-18: Konzept Anlageberatung GmbH & Co. KG, Nürnberg (Endterstr. 3, 90459 Nürnberg, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, und den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Nicht Zweck der Gesellschaft ist die Tätigkeit als Finanzdienstleister gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG und Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Konzept Anlageberatung Verwaltungs GmbH, Nürnberg (AG Nürnberg HRB 22086).
2006-08-18: Die Ausgliederung wurde am 17.08.2006 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 14201).
2006-08-18: Auf die Gesellschaft ist das von dem Einzelkaufmann Klaus Winkelmann, Schwabach, *13.03.1963, unter der Firma Konzept Anlageberatung Klaus Winkelmann e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 14201) betriebene Unternehmen ausgegliedert auf Grund des Ausgliederungsvertrags vom 11.08.2006 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.