2019-09-25: Koopmann-Jindelt Energiehandel GmbH; Geschäftsanschrift: Böttcherstraße 9, 28195 Bremen; Gegenstand: Der Handel mit festen und flüssigen Brennstoffen sowie der Handel mit Energie aller Art für eigene und fremde Rechnung und alle im weitesten Sinne artverwandten Geschäfte. Kapital: 100.000 EUR; Vorstand: Änderung: Geschäftsführer: Koopmann, Wilm; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Koopmann, Elke, *25.08.1944, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Koopmann, Alexandra, *14.01.1979, Hude; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2019 ist das Stammkapital um 48.000 EUR auf 100.000 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Koopmann-Jindelt Heizoel-Handel und Spedition GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 8294 HB) erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen). Durch obigen Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde die Firma und der Gegenstand des Unternehmens und entsprechend der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 1 (Firma, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr) und 2 (Gegenstand des Unternehmens).
2019-09-25: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2019 ist das Stammkapital auf 51.129,19 EUR umgestellt, sodann um 870,81 EUR auf 52.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen).
2019-09-25: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Koopmann-Jindelt Heizoel-Handel und Spedition GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 8294 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-01-21: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Koopmann, Alexandra