Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Koopmann-Jindelt Heizoel-Handel und Spedition GmbH

Energiehandel, Heizmittel, Wartungsdienst..., Kaminholz, Stadtkontor, Erinnerungsservice, Heizöllieferung
Adresse / Anfahrt
Barlachweg 19
28355 Bremen
1x Adresse:

Böttcherstraße 9
28195 Bremen


Kontakt
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-30:
Geschäftsanschrift: Barlachweg 19, 28355 Bremen..

2009-12-07:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Koopmann, Wilm. Geschäftsführer: 3. Koopmann, Julia, *08.02.1979, Köln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Koopmann, Julia..

2011-10-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Koopmann, Julia

2019-03-12:
Prokura: Koopmann, Alexandra, *14.01.1979, Hude; Einzelprokura

2019-09-25:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Koopmann-Jindelt Energiehandel GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 4229 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Marketing