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Elsterallee 29
21337 Lüneburg
1x Adresse:

Bleckeder Landstraße 50
21337 Lüneburg


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3x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg nach Lüneburg beschlossen. Sitz verlegt, nun: Lüneburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bleckeder Landstraße 50, 21337 Lüneburg. Gegenstand: Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmenskommunikation, Positionierung, Markenführung, Markenmanagement, Werbung, Public Relations, Marketing, Mediendesign und Medienproduktion. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Darko, Dennis, Lüneburg, *25.05.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-05-17:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Elsterallee 29, 21337 Lüneburg.

2021-01-18:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 und des Inhabers des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Dennis Darko e.K. mit Sitz in Lüneburg verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dennis Darko e.K. am 18.01.2021 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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