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Kopp GmbH

Pipes, Mindestalter, Barling..., Investitionsbereitschaft, Zigarren, Tabakwaren, Familienhand, Raucher, Dürninger
Adresse / Anfahrt
Löwenstraße 16
63067 Offenbach am Main
1x Adresse:

Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-19:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Goldpfeil GmbH (zukünftig: EganaGoldpfeil Accessoires GmbH) mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40770) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-02-26:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EganaGoldpfeil Accessoires GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main (HRB 40770) am 14.02.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der mit der Goldpfeil Aktiengesellschaft mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 2263), jetzt nach formwechselnder Umwandlung firmierend unter EganaGoldpfeil Accessoires GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40770), abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist damit erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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