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Koppermann GmbH & Co. KG

Landwirtschaft, Gartenpflege, Rasen/Rollrasen..., Neuanlagen, Umgestaltung, Baumarbeiten, Baumpflege, Winterdienst, Begrünung
Adresse / Anfahrt
Niedermoor 7
21217 Seevetal
Kontakt
40 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 40 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-27:
(der Garten- und Landschaftsbau (Gartengestaltung, Erd- und Pflasterarbeiten, Teichbau, Dachbegrünung, Baumfällung und -pflege, SKT, Winterdienst) sowie der Betrieb einer Werkstatt zur Reparatur von Klein-, Land- und Baumaschinen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Niedermoor 7, 21217 Seevetal . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung Koppermann GmbH, Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 205114).

2014-11-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.10.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.10.2014 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.10.2014 das Vermögen der Koppermann Garten- und Landschaftsbau e.K. mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRA 202023) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.