2022-04-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2022. Geschäftsanschrift: Dingolfinger Straße 15, 81673 München. Gegenstand des Unternehmens: Einrichtung, Betrieb, Beratung und Verwaltung von Fach- und Rehabilitationskliniken, ärztlichen Versorgungs- und gesundheitstechnischen Einrichtungen, Senioren- und Pflegeheimen sowie Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 121.478,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Burmeister, Marc-Alexander, Hamburg, *02.11.1968; Gharieb, Christian, Pfeffenhausen, *16.08.1972; Lettenmeier, Eva Maria, München, *22.02.1965; Scheitzach, Markus, Landshut, *20.09.1975, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Birkemeyer, Theo, Schwegenheim, *08.09.1962; Cabanes, Benjamin, München, *03.11.1982; Friedl, Dirk, München, *05.11.1980; Groß, Stephan, München, *01.03.1972; Grünitz, Martin, Ulm, *06.03.1966; Hartmann, Jochen, Egelsbach, *08.08.1978; Hoppe, Janine, Großefehn, *19.12.1966; Roth, Thomas, Rottweil, *23.01.1976; Schröder, Sabine, Bad Lauchstädt, *28.11.1971; Seber-Bauer, Andreas, Neufahrn b.Freising, *19.04.1966; Seeberger, Carola Angelika, Köln, *21.08.1966. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Korian Deutschland AG mit dem Sitz in München . Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.